Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat die Hartplatzhelden verklagt. Das ist soweit bekannt. Und wird vielfach diskutiert. Vorweg: Ich mag die Hartplatzhelden und finde es ein tolles Projekt. Und ich will mich gar nicht aus dem Fenster lehnen und die rechtlichen Konsequenzen beurteilen. Das können die Kollegen von der Juristerei besser. Auch möchte ich nicht um das wahrscheinlich versteckte Manöver des DfB und seine Interessen in Sachen fußball.de spekulieren. Denn auch dort wurde im Prinzip schon genug gesagt.
Aber ein wichtiger Punkt liegt mir am Herzen, weil er die moralische Beurteilung noch mal auf eine höhere Stufe hebt. Die Frage der Kommerzialisierung des Amateur-Fußballs. In der Regel herrscht die verbreitete Meinung, dass die Kommerzialisierung des Fußballs im allgemeinen und des Amateurbereichs im Besonderen abzulehnen. Sicher ist hier der Begriff der Kommerzialisierung nicht eindeutig. Das wäre mal interessant das ganze differenzierter zu betrachten. Ohne das an dieser Stelle zu tun, Stelle ich mich aber auch auf den erst einmal unbegründeten aber mehrheitsfähigen Standpunkt, dass man den Amateursport vor Kommerzialisierungs- und Verwertungsinteressen möglichst frei halten sollte.
Dann stellt sich aber die Frage, wer für die umgreifende Kommerzialisierung im Falle von Hartplatzhelden verantwortlich ist! Denn dieser Vorwurf wird dem WFV gemacht oder dem DfB und im gleichen Zuge werden sie als böse Böse dargestellt. Sicher muss man den Verbänden dort kommerzielle Verwertunginteressen unterstellen. Wozu sonst die Klage?
Aber das trifft dann doch insofern die Falschen, als die eigentlich Kommerzialisierung des Amateur-Fußballs doch von Hartplatzhelden vorangetrieben wurde! Sicherlich machen die das nicht hauptberuflich und fahren nun eine S-Klasse. Man muss deren persönliches Engagement und ihre Leidenschaft für die Sache schon hervorheben. Aber man darf dann nicht vergessen, dass es dort auf der Seite auch nur so blinkt und bannert. Da werden schon einige Euros in private Taschen fließen. Und zwar nicht auf Grund der eigenen Leistung, sondern weil tausende User sich daran beteiligen und Content liefern. Das Interesse an der Sache in allen Ehren, aber die kommerzielle Verwertung des Amateurfußballs ist eine Idee der Hartplatzhelden gewesen. Sie sind die Ersten, die das konsequent angegangen sind. Den Vorwurf der umgreifenden Kommerzialisierung des Fußballs müssen sich also auch die Herren Hartplatzhelden gefallen lassen. Ich finde es bedauerlich, dass die Blogosphäre dahingehend einen blinden Fleck hat.
Abschließend sei aber nochmals gesagt, dass ich das Projekt sehr schätzen und es (derzeit) lieber in den Händen der HH sehe, als unter den Fittichen der Verbände.


Von der juristischen Seite her, bin ich sehr gespannt, wie das ausgeht.
mag sein, dass die These provokant ist. Aber ich würde weiterhin an ihr festhalten. Denn das Kostenargument wird kaum zählen, da ein Banner des Hosters eingebaut ist. Daher wird es die Leistung wohl für lau geben. Jeder umgesetzte Cent fließt also in die eigenen Taschen. "Blinken und bannern" ist übertrieben, da die Werbung in der Tat dezent ist. Um so mehr wird die einzelne Schaltung einspielen.
Warum aber konsequente Kommerzialisierung?
Man hätte ja auch einen gemeinnützigen Verein gründen können, um dann entweder auf Werbung verzichten zu können oder die erzielten Umsätze dem Amateursport wieder zugänglich machen können. Aber ganz im Gegenteil: Schau dich mal beim Impressum um, mit welchem Aufwand dort gearbeitet wird.
Darüber hinaus hat der Verkauf von Studi.VZ gezeigt, dass auch das Aggregieren von Nutzerdaten und Userprofilen und deren Verwertung ein enormes Potential hat. Das nenne ich alles im allen - wohl zutreffend - konsequent.
Der DFB hat völlig gepennt, sieht nun seine Felle davon schwimmen und versucht nun riegeros zu retten was noch zu retten ist - auf Kosten der Amateure.
verstehe mich bitte nicht falsch. Ich finde die Hartplatzhelden toll und unterstützenswert. Keine Frage. Mir geht es nur um den Vorwurf der Kommerzialisierung. Und typischerweise wird dieser Vorwurf den Verbänden gemacht, wenn es um die Hartplatzhelden geht. Und das ist einfach insofern falsch, als dass die Hartplatzhelden den Schritt der Kommerzialisierung gegangen sind und die Verbände eben auf die Kommerzialisierung entsprechend reagieren. Dass die Reaktion und die Art und Weise daneben ist, ist ein anderer Punkt. Man sollte an dieser Stelle nur nicht Ursache und Wirkung vertauschen. Darum geht es mir...
Dennoch: Warum zum Teufel dürfen sie das nicht tun. In welches Portal ich meine Videos reinstelle, entscheide ich verdammt nochmal immer noch selber. Und wenn mir die Hartplatzhelden irgendwann nicht mehr gefallen, dann mach ich das halt woanders.
Ich werd mir das sicher von niemandem vorschreiben lassen.
Über Nachrichten aus aller Welt darf man doch auch ungehindert berichten.
Die selbe Nachricht wird von tausenden von Zeitungen, News-Portalen, etc. ausgeschlachtet, was macht da den (Amateur-)Fußball so anders, dass er das nicht darf???
Sollen die Hartplatzhelden ruhig geld damit verdienen, aber wenn ich das Gefühl hab, ich werd da zu wenig beteiligt, egal, dann stell ich meine Videos woanders ein.
Ich bin und bleibe aber Idealist und glaube ihnen solange, bis da Gegenteil bewiesen ist.
Was auf Zeitungen etc. zutraf, erfüllt das Internet nicht mehr. Denn die relativen Person der Zeitgeschichte (Hobbysportler) sind hier dem dauerhaften Zugriff auf z.B. Hartplatzhelden ausgesetzt. Es wird im Grunde ein öffentliches Interesse vorgegaukelt, dass das Ereignis gar nicht hergibt. Von daher ist die Klage des Fußballverbandes auch Quatscht, der kämpft nur um seine finanzielle Interessen.
Grundsätzlich ist aber zu fragen, ob es sich jeder gefallen lassen muss, ohne Einwilligen zu einer Person des öffentlichen Interesses zu werden.
Das KUG schreibt vor, 1) zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Berichterstattung und dem privaten Recht auf Bildnisschutz abzuwägen. Und 2) gibt es einen engen Aktualitätsmaßstab; so muß die Person zum Zeitpunkt der Bildnisveröffentlichung dem tatsächlichen Zeitgeschehen angehören; das in Rede stehende Ereignis muß noch im Bewußtsein der Öffentlichkeit sein.
Fundstell: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html
7 Berechtigte Interessen des Abgebildeten § 23 Abs. 2 KUG
Sämtliche oben aufgeführten Ausnahmen vom Bildnisschutz sind nicht als schrankenlose Regelung zur Veröffentlichung und Verbreitung von Bildern ohne Zustimmung des jeweils Abgebildeten zu verstehen. Vielmehr unterliegen all diese Ausnahmen der Einschränkung, daß durch die Veröffentlichung keine der berechtigten Interessen des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt werden dürfen. Insofern ist es erforderlich, zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Berichterstattung und dem privaten Recht auf Bildnisschutz abzuwägen8.
7.2 Relative Personen der Zeitgeschichte
Einschränkungen der Abbildungsfreiheit ergeben sich bei den relativen Personen der Zeitgeschichte aus dem Ereignisbezug und der Aktualität. Demzufolge sind solche Abbildungen unzulässig, die thematisch und zeitlich nicht im Zusammenhang mit dem zeitgeschichtlichen Ereignis stehen, durch das die entsprechende Person öffentlich bekannt geworden ist. Dieser Zusammenhang muß jedoch nicht notwendigerweise unmittelbar aus dem Bild selbst hervorgehen. Vielmehr genügt es, wenn ein zum Bild gehöriger Text diese Klammerfunktion erfüllt und dadurch der Bezug zum zeitgeschichtlichen Vorgang deutlich wird. Wichtig ist diese Differenzierung für die Veröffentlichung von Portraitfotos. Sind auf dem Bildnis jedoch weitergehende Zusammenhänge dargestellt, müssen auch diese einen zeitgeschichtlichen Ereignisbezug aufweisen10.
Da die relative Person der Zeitgeschichte erst durch ein zeitgeschichtlich relevantes Ereignis zu einer solchen wird, ist an die damit zusammenhängende Abbildungsfreiheit ein enger Aktualitätsmaßstab anzulegen. So muß die Person zum Zeitpunkt der Bildnisveröffentlichung dem tatsächlichen Zeitgeschehen angehören; das in Rede stehende Ereignis muß noch im Bewußtsein der Öffentlichkeit sein. So können die Beteiligten Personen an einem Finanzskandal relative Personen der Zeitgeschichte sein, bereits ein halbes Jahr danach aber keine Rolle mehr im Bewußtsein der Öffentlichkeit spielen, so daß die Abbildungsfreiheit entfällt. Weiterhin muß die Abbildung die Person zur Zeit des maßgeblichen Ereignisses zeigen. Fotos die aus der Zeit vor oder nach dem zeitgeschichtlichen Ereignis datieren, fallen nicht mehr unter die Abbildungsfreiheit11.
übermorgen, also am 18.12.2008 ist es soweit: Das OLG Stuttgart verkündet sein Urteil in der Sache WFV gegen Hartplatzhelden.
Wollen wir mal hoffen, dass der Richter diesmal die Freude der Amateurkicker im Blick behält.
Daumen drücken!!
Viele Grüße,
Thomas